DOKUMENTE
Verordnungsformular Ernährungsberatung
Nach gültigem Krankenkassengesetz werden die folgenden Leistungen der Ernährungsberatung von der Grundversicherung übernommen:
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Stoffwechselkrankheiten (wie z.B. Diabetes)
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Adipositas (BMI > 30) und Folgeerkrankungen durch das Übergewicht oder in Kombination mit dem Übergewicht
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen
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Krankheiten des Verdauungssystems
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Nierenerkrankungen
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Fehl- sowie Mangelernährungszustände
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Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsmittelbestandteile
Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung (Herunterladen mit Klick auf "Verordnungsformular"). Eine Verordnung zur Ernährungsberatung beinhaltet maximal 6 Beratungen. Danach kann eine weitere Verordnung mit 6 Sitzungen ausgestellt werden. Die Preise richten sich nach dem aktuellen Tarifvertrag mit den Krankenkassen.
Kostengutsprachegesuch für die künstliche Ernährung zu Hause
Trink- und Sondennahrung sowie parenterale Ernährungssubstrate werden auf ärztliche Verordnung von der Grundversicherung übernommen.
In jedem Fall ist eine Kostengutspracheabklärung notwendig. Für die Mehrheit der Betroffenen, kann ein SVK-Formular (Schweizerischer Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer) ausgefüllt und eingereicht werden. Für Versicherte der Kassen Groupe Mutuel und Helsana, sowie sämtliche dazugehörige Versicherungsanbieter, muss jedoch das separate Kostengutspracheformular der jeweiligen Gruppe ausgefüllt und dem Vertrauensarzt der Versicherungsgruppe zugestellt werden.
Weitere Informationen können Sie den Richtlinien der GESKES (Gesellschaft für klinische Ernährung der Schweiz) entnehmen.